Garantieservice Vitocharge 3. - 10.Jahre
Kaufmännische Daten
| Artikelnummer | 7028576 |
| Hauptwarengruppe | Zusatzkosten/Abgrenz |
| Warengruppe | Funktionsgarantie |
| Rabattgruppe | N |
Ausschreibungstext
Erweiterung Funktionsgarantie 3. bis 10.
Jahr für Vitocharge Basisgerät (Typ
S230)
Funktionsgarantie Stromspeichersystem
Erweiterung der Funktionsgarantie für
die Jahre 3 bis 10 bezogen auf die
Lieferung des Viessmann Basisgeräts.
Leistungsumfang der Funktionsgarantie
Wir garantieren dem Endkunden und dem
Fachbetrieb die einwandfreie Funktion
und Qualität unserer Produkte durch
kostenlose Behebung der Mängel, die
innerhalb der Garantiezeit nachweislich
auf Material- und Fertigungsfehler
zurückzuführen sind. Endkunde ist, wer
Vitocharge zu seinem eigenen Nutzen
erwirbt oder installieren lässt. Die
Behebung der von uns als
garantiepflichtig anerkannten Mängel
erfolgt in der Weise, dass wir die
mangelhaften Teile nach unserer Wahl
instand setzen oder durch einwandfreie
Teile ersetzen.Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Wenn der
Fachbetrieb in Abstimmung mit uns Mängel
selbst behebt, übernehmen wir die Kosten
für eine Anfahrt (bis 35 km), Lohn,
Fehlersuche, Ausbau der defekten und
Einbau der neuen Bauteile gemäß den
Kostensätzen und dem Zeitaufwand, die im
Handwerk üblich sind.
Voraussetzung der Funktionsgarantie
Die Garantie ergänzt die Ansprüche auf
Gewährleistung / Mängelhaftung und nach
dem Produkthaftungsgesetz, die davon
unberührt bleiben. Durch
Garantieleistungen wird die Garantiezeit
weder verlängert noch erneuert.
- Einbau, Einstellung und Inbetriebnahme
der Produkte durch einen Fachbetrieb
gemäß den gültigen technischen Regeln
und den Vorgaben von Viessmann.
- Regelmäßige Wartung seit der
Inbetriebnahme nach den Vorgaben von
Viessmann.
- Vollständiger Ausgleich unserer
Rechnungen bezüglich der Produkte und
ggf. der entgeltlichen Garantie.
- Standort und Verwendung der Produkte
in Deutschland.
Der Garantieanspruch muss in der
Garantiezeit innerhalb von einem Monat
nach Kenntnis bei Viessmann geltend
gemacht werden. Der Endkunde und der
Fachbetrieb haben sämtliche für die
Abwicklung eines Schadens wichtigen
Informationen zur Verfügung zu stellen,
sowie Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig zu beantworten. Im
Garantiefall müssen sie folgendes
nachweisen:
- Kauf bei Viessmann und Herstellnummer
des Hauptprodukts,
Inbetriebnahmeprotokoll und
Wartungsprotokoll,
- Vorliegen der Voraussetzungen wie oben
beschrieben.
Ausschluss von der Funktionsgarantie
Von der Garantie ausgenommen sind Mängel
und Schäden durch:
- fehlerhafte Planung und Nichtbeachtung
der Montage-, Betriebs- und
Serviceanleitungen,
Bedienungsanleitung oder sonstige
Hinweise für Fachbetrieb oder Endkunde
- Nichteinhalten vorgegebener
Temperaturbereiche des Herstellers,
(beispielsweise durch Einsatz
außerhalb des empfohlenen
Umgebungstemperaturbereichs von 10 bis
30 Grad C)
- Kontakt des Produkts mit direkter
Sonneneinstrahlung, direkter
Wärmeabstrahlung von Heizungsgeräten
bzw. Wäschetrocknern oder direkter
Zugluft, wie beispielsweise in einer
Garage
- unsachgemäße vorgenommene Änderungen,
Reparaturen oder sonstige Eingriffe
durch den Käufer oder einem Dritten,
der hierfür nicht bspw. durch eine
Zertifizierungsschulung von Viessmann
qualifiziert ist oder in das Viessmann
Stromspeichersystem Zubehör eingebaut
wurde, das nicht von Viessmann
autorisiert ist
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung des
Batteriemoduls
- betriebsfremde äußere Einflüsse,